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Rückgewähranspruch

 

Anspruch auf Löschung einer Grundschuld.

 

Ein Rückgewähranspruch besteht, sobald der Baukredit, den die Grundschuld absichert, vollständig getilgt wurde und keine weiteren Verbindlichkeiten zwischen Kreditnehmer und Kredit Bank bestehen.

 

Die Bank bewilligt dazu die Löschung oder - wenn der Kreditnehmer es wünscht - die Abtretung der Grundschuld an einen anderen Gläubiger.

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