•  

Schlussabnahme

 

Amtliche Abnahme einer fertig gestellten Immobilie.

 

Bei der Schlussabnahme prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Baugenehmigung und die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten wurden. In den meisten Bundesländern wird schon vorher eine amtliche Abnahme des Rohbaus durchgeführt.

 

Die Schlussabnahme erfolgt auf Antrag bei der Baubehörde und ist nicht zu verwechseln mit der Abnahme der Bauleistungen durch den Bauherrn.

  Weiter zu: [  Sicherheiten ]
  Zurück zu: [  Schätzkosten ]
  Zu den Übersichtsseiten: [  A-F ] [ G-O ] [ P-Z ]
Baukredit Tipp

Baukredit Zins-Check

Vorhaben

Zinsbindung

Objektwert

Euro

Kreditsumme

Euro

Tilgung

%
Aktuelle Zinsentwicklung

Verschaffen Sie sich mit dem Baukredit Zins-Chart bei Kredit Magazin einen Überblick über die Zinsentwicklung der letzten Jahre: