Schlussabnahme
Amtliche Abnahme einer fertig gestellten Immobilie.
Bei der Schlussabnahme prüft die Bauaufsichtsbehörde, ob die Baugenehmigung und die Vorschriften der Landesbauordnung eingehalten wurden. In den meisten Bundesländern wird schon vorher eine amtliche Abnahme des Rohbaus durchgeführt.
Die Schlussabnahme erfolgt auf Antrag bei der Baubehörde und ist nicht zu verwechseln mit der Abnahme der Bauleistungen durch den Bauherrn.