Sicherheitseinbehalt
Abschlag, den der Bauherr bis zur Abnahme einbehält, um sicherzustellen, dass das Bauvorhaben vertragsgemäß durchgeführt wird.
Der Sicherheitseinbehalt muss vertraglich mit dem Bauunternehmen vereinbart werden und lässt sich später durch eine Vertragserfül- lungsbürgschaft ablösen.
Normalerweise beträgt der Sicherheitseinbehalt bei einer Baufinanzierung 5-10% der Vertragssumme.