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Teilungserklärung

 

Erklärung des Eigentümers über die Aufteilung einer Immobilie in Miteigentumsanteile gemäß § 8 Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

 

Die Teilungserklärung legt6 fest, welche Gebäudeteile in Sondereigentum bzw. Gemeinschaftseigentum stehen, und regelt die Rechte und Pflichten der Miteigentümer untereinander.

 

Der Bauherr muss die Teilungserklärung notariell beurkunden lassen und zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung beim Grundbuchamt einreichen, erst dann werden die so genannten Wohnungsgrundbücher angelegt.

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