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Treuhandkonto

 

In der Baufinanzierung ein Konto, das auf den Namen eines Notars eingerichtet wird und zur kurzfristigen Verwahrung von Fremdgeldern dient.

 

Wenn ein Baukredit noch nicht durch eine Grundschuldbestellung gesichert wurde, kann die Bank den Kredit auf ein Treuhandkonto auszahlen, so dass der Kaufvertrag bereits abgewickelt werden kann.

 

Eine Regelung über Ansprüche auf Zinsen aus dem Treuhandkonto sollte im Kaufvertrag getroffen werden.

 

[ Hinweis ]

Die Haftung für die zweckgemäße Verwendung des Geldes trägt der Notar. Er darf über das Geld verfügen, sobald der Kredit grundpfandrechtlich gesichert wurde.

 

Weil sich die Abwicklung des Kaufvertrags über Monate hinziehen kann, ist der Kreditnehmer zu diesem Zeitpunkt meist noch nicht Eigentümer der Immobilie und kann dementsprechend keine Grundschuld bestellen.

 

Daher lässt er durch den Notar eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen, die seinen Anspruch auf die Eigentums- übertragung sichert, und erbittet eine Finanzierungsvollmacht vom Verkäufer.

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