Unbedenklichkeitsbescheinigung
Bescheinigung vom Finanzamt, dass der Umschreibung des Eigentums an einer Immobilie keine steuerlichen Bedenken nach § 22 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) entgegenstehen.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird erteilt, sobald die fällige Grunderwerbsteuer im Rahmen einer Baufinanzierung gezahlt wurde.
Auch wenn die Eigentumsumschreibung offiziell nicht die Zahlung der Grunderwerbsteuer voraussetzt, nimmt das Grundbuchamt ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung keine Eintragung vor.
[ Hinweis ]
Sie können die Grunderwerbsteuer schon vor Fälligkeit zahlen, um die Umschreibung des Eigentums zu beschleunigen.