Vorkaufsrecht
Belastung eines Grundstücks, die den Berechtigten ermächtigt, in einen Kaufvertrag einzutreten, der bereits zwischen dem Eigentümer und einem Dritten geschlossen wurde.
Das Vorkaufsrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Bei jeder weiteren Belastung oder Veräußerung des Grundstücks muss die Zustimmung des Vorkaufs-Berechtigten eingeholt werden.
Weil derartig belastete Grundstücke weniger begehrt sind, wird das Vorkaufsrecht beim Wertgutachten mit 2-3% des Verkehrswerts veranschlagt.
[ Hinweis ]
Gemäß §§ 24-25 Baugesetzbuch (BauGB) steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht zur Absicherung ihrer Bauleitplanung zu, daher muss jeder Immobilienkaufvertrag den örtlichen Behörden unverzüglich gemeldet werden.
Ist das betroffene Grundstück im Bebauungsplan für eine öffentliche Nutzung vorgesehen, so hat die Gemeinde zwei Monate Zeit, ihr Vorkaufsrecht auszuüben. Macht sie keinen Gebrauch von ihrem Vorkaufsrecht, so stellt sie ein so genanntes Negativattest aus.