Vorlasten

 

Sämtliche Belastungen einer Immobilie, die bei einer neuen Kredit Absicherung bereits im Grundbuch vermerkt sind.

 

Zu den Vorlasten zählen vorrangige Grundpfandrechte, aber auch Dienstbarkeiten wie Vorkaufsrecht und Nießbrauch.

 

Tritt der Fall einer Zwangsvollstreckung ein, werden die Gläubiger entsprechend der Rangstelle der Vorlasten aus dem Erlös befriedigt.

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