Wer hat Anspruch auf Eigenheimzulage und Kinderzulage?
Die Eigenheimzulage ist eine staatliche Förderung von Wohneigentum im Inland, die ausschließlich Eigennutzer bei ihrer Baufinanzierung unterstützt. Da die Eigenheimzulage zum 01. Januar 2006 abgeschafft wurde, werden nur noch auslaufende Förderungen für Haushalte gezahlt, die vor dem 01. Januar 2006 einen Bauantrag gestellt haben bzw. einen notariellen Kaufvertrag haben beurkunden lassen.
Hier darf die Summe der Einkünfte bei Alleinstehenden 70.000 €, bei Ehepaaren 140.000 € nicht überschreiten, wobei sich die Grenzbeträge mit jedem Kind um 30.000 € erhöhen. Die Förderdauer beträgt maximal 8 Jahre.
Die folgende Tabelle zeigt, bis zu welchem Anschaffungs- bzw. Herstellungsdatum der Immobilie welche Fördersätze gezahlt werden:
| Datum | Kauf | Bau | Kinderzulage |
|---|
01/2006 | 1,0% (max. 1.250 €) | 1,0% (max. 1.250 €) | 800 € p. K. |
01/2004 | 2,5% (max. 1,278 €) | 5,0% (max. 2.556 €) | 767 € p. K. |
Für jedes Kind, für das der Bauherr bzw. Erwerber zum Zeitpunkt der Förderung Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag erhält, kann die entsprechende Kinderzulage beantragt werden.