•  

Zession

 

Übertragung von Rechten, z.B. Grundpfandrechten, vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Baufinanzierer (Zessionär).

 

Bei der Zession entfällt die kostspielige Änderung des Grundbuchs zugunsten des neuen Kreditgebers - vorausgesetzt, der neue Gläubiger ist mit den Bedingungen der abgetretenen Grundschuld einverstanden.

 

Praktische Relevanz hat die Zession bei einer Baufinanzierung besonders im Rahmen von Umschuldungen, z.B. nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Auch eine Teilabtretung von Grundschulden ist möglich.

  Weiter zu: [  Zinsbindungsfrist ]
  Zurück zu: [  Wohnungseigentum ]
  Zu den Übersichtsseiten: [  A-F ] [ G-O ] [ P-Z ]
Baukredit Tipp

Baukredit Zins-Check

Vorhaben

Zinsbindung

Objektwert

Euro

Kreditsumme

Euro

Tilgung

%
Aktuelle Zinsentwicklung

Verschaffen Sie sich mit dem Baukredit Zins-Chart bei Kredit Magazin einen Überblick über die Zinsentwicklung der letzten Jahre: