Zession
Übertragung von Rechten, z.B. Grundpfandrechten, vom bisherigen Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Baufinanzierer (Zessionär).
Bei der Zession entfällt die kostspielige Änderung des Grundbuchs zugunsten des neuen Kreditgebers - vorausgesetzt, der neue Gläubiger ist mit den Bedingungen der abgetretenen Grundschuld einverstanden.
Praktische Relevanz hat die Zession bei einer Baufinanzierung besonders im Rahmen von Umschuldungen, z.B. nach Ablauf der Zinsbindungsfrist. Auch eine Teilabtretung von Grundschulden ist möglich.