Zwangsversteigerung
Zwangsvollstreckung, aus deren Erlös die Gläubiger der Grundpfandrechte in der Reihenfolge ihrer Rangstellen befriedigt werden.
Bei anhaltendem Zahlungsrückstand oder bei Insolvenz des Schuldners kann der Gläubiger die Zwangsversteigerung beim zuständigen Amtsgericht beantragen.
Mit der Eintragung einer amtlichen Anordnung zur Zwangsversteigerung ins Grundbuch wird die Immobilie dem Eigentümer entzogen und in einem öffentlichen Prozess versteigert.