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Bausparvertrag Phasen

Wie ist ein Bausparvertrag aufgebaut?

Bausparvertrag Phasen

Ein Bausparvertrag wird grundsätzlich in drei Abschnitte gegliedert, und zwar in die Ansparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase. Mit dem Einzahlen der Beiträge in den Bausparvertrag während der Ansparphase erwirbt man im Grunde das Anrecht auf ein Darlehen der Bausparkasse. Im Folgenden erläutert Kredit Magazin die einzelnen Abschnitte genauer.

 

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Die drei Phasen von einem Bausparvertrag sind im Einzelnen:

1.) Die Ansparphase

Durch den so genannten Regelsparbeitrag ist der Sparer verpflichtet, mindestens zwischen 0,3 und 1 Prozent der Bausparsumme im Monat zu zahlen. Höhere Sonderzahlungen können dabei in der Regel jederzeit geleistet werden, genauso kann man über einen bestimmten Zeitraum das Sparen unterbrechen. Durch Sonderzahlungen kann man erreichen, dass der Bausparvertrag früher den Zuteilungsstatus erreicht. Die Ansparphase dauert in der Regel - und wenn alle Zahlungen regelmäßig und gleichmäßig erfolgen - zwischen sieben und zehn Jahren.

Wer im ersten Abschnitt vom Bausparen die festgelegten Beiträge in den Bausparvertrag einzahlt, kann später von der Bausparkasse ein Bauspardarlehen erhalten. Das Darlehen ist dann jedoch an den Zweck der so genannten "wohnungswirtschaftlichen Nutzung" gebunden, der etwa den Bau oder Kauf von Wohneigentum, Vorhaben zur Renovierung oder Modernisierung oder die Baukosten-Finanzierung umfasst.

2.) Die Zuteilungsphase

In der Zuteilungsphase wird schließlich bei der sogenannten Zuteilung des Bausparvertrags der Teil, der bis zur vertraglich vereinbarten Summe fehlt, als Bauspar-Darlehen eingeräumt. Dieses Darlehen ist wie ein Annuitätendarlehen mit einem festen Zinssatz über die gesamte Laufzeit verbunden. So kann der Sparer die gesamte Bausparsumme in Anspruch nehmen.

Der Bausparvertrag ist unter den folgenden Bedingungen für die Zuteilung bereit: Es muss das Mindestsparguthaben erreicht worden sein, die Mindestvertragslaufzeit ist eingehalten worden und die Zielbewertungszahl wurde erreicht.

Für die Zielbewertungszahl wird an bestimmten Stichtagen eine Prüfung der Ansparleistung vorgenommen. Dafür werden bei jedem Sparer das gesparte Guthaben und die Anspardauer im Verhältnis zu der im Bausparvertrag festgehaltenen Bausparsumme gesetzt, jeweils individuell beurteilt und nach einem bestimmten Verfahren mit der Leistung anderer Bausparer verglichen. Nur die Sparer, welche die Bewertungen erfüllen, erhalten einen Bescheid über die "Zuteilungsreife" des Bausparvertrags.

3.) Die Darlehensphase

In der letzten Phase von einem Bausparvertrag, der Darlehensphase, steht das Bauspardarlehen zur Verfügung und wird dem Sparer von der Bausparkasse zusammen mit dem Sparguthaben ausgezahlt.

Allerdings erfolgt diese Zuteilung nach und nach unter allen Bausparern, die diese Phase erreicht haben. Der Zeitraum der Zuteilung umfasst drei bis sechs Monate und setzt normalerweise ein bis drei  Monate nach dem letzten Stichtag ein. So kann es durchaus sein, dass die Auszahlung erst ein dreiviertel Jahr später erfolgt. Der Bausparer verfügt erst dann über die volle Darlehenssumme.

Nach dieser Phase folgt die Zeit der Darlehens-Tilgung, bei der die Konditionen während der ganzen Dauer der Finanzierung festgelegt sind. Bezeichnend für die Rückzahlung sind kurze Laufzeiten, aus denen sich wiederum hohe Tilgungsraten und also auch hohe monatliche Beiträge ergeben. Aus diesem Grund kann eine Immobilienfinanzierung eigentlich kaum nur mit einem Bauspardarlehen beglichen werden.

Der Bausparvertrag-Inhaber hat einen rechtlich verbindlichen Anspruch auf das Bauspardarlehen; dieser Anspruch ist sogar vererbbar. Eine Bausparkasse kann jedoch, etwa wenn keine ausreichende Bonität besteht, die Auszahlung des Darlehens ganz oder zum Teil ablehnen.

 

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