Charakteristisches Merkmal von eher undurchsichtigen Kreditangeboten ist die fehlende Angabe eines effektiven Kreditzinses. So findet man entweder gar keinen Hinweis auf einen Zinssatz oder es wird nur der Nominalzins veröffentlicht.
Seit 2010 ist aber nicht nur die Effektivzins-Angabe gesetzlich vorgeschrieben sondern auch die Angabe des Sollzinses und eines sogenannten Zwei-Drittel-Zinses. Alle drei Zinssätze sind für Sie als Kunden sehr wichtig: Der Effektivzins stellt die gesamten Kredit-Kosten (Zinsen zzgl. einmaliger Kosten) auf Jahresbasis dar. Der Sollzins ist mit dem Nominalzins gleichzusetzen, während der Zwei-Drittel-Zins anzeigt, zu welchen tatsächlichen Konditionen Zwei-Drittel der Kunden ihren Kredit erhalten haben.
Sie bekommen damit ein genaues Bild darüber, wie teuer der Kredit für Sie werden wird und haben damit sehr gute Vergleichsmöglichkeiten zwischen einzelnen Angeboten.
Finden Sie jedoch keine Angabe zum Effektivzinssatz oder zu den weiteren Kredit-Konditionen, sollten Sie auf einer solchen Angabe bestehen bzw. auf ein anderes Kreditangebot ausweichen.
Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt. Kredit Magazin kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der angebotenen Informationen übernehmen.