Lässt sich ein Girokonto gemeinschaftlich führen?
Ja, Sie können Ihr Girokonto als sogenanntes Gemeinschaftskonto anlegen, zum Beispiel wenn Sie es zusammen mit Ihrem Partner als Haushaltskonto führen wollen. So lassen sich die Kontoführungsgebühren für zwei einzelne Girokonten sparen.
Man unterscheidet bei einem Gemeinschaftskonto grundsätzlich zwischen einem "Und"- sowie einem "Oder"-Girokonto.
Bei einem "Oder-Konto" kann jeder der Kontoinhaber alleine über das Girokonto verfügen, ein "Und-Konto" lässt dagegen nur eine gemeinschaftliche Verfügung der jeweiligen Kontobesitzer zu.
Bei einem "Oder"-Girokonto kann sich nachteilig auswirken, dass einer der Kontoinhaber ohne Wissen des anderen über das Guthaben auf dem Konto verfügen und es beispielsweise auch einfach abheben kann.
Bei einem "Und"-Girokonto ist so etwas nicht möglich, dafür erhalten Sie bei diesem Kontotyp üblicherweise keine Maestro-EC-Karte.