Girokonto kündigen
Beachtenswertes bei der Girokonto Kündigung
Sie haben sich für einen neuen Girokonto Anbieter entschieden und alle Punkte, die bei einem Kontowechsel erledigt werden müssen, abgehakt. Nun folgt der letzte Abschnitt dieses Weges: Die Girokonto Kündigung. Hierbei gilt es wie bei den vorherigen Schritten ein paar Dinge zu beachten, insgesamt läuft die Auflösung des alten Girokontos jedoch recht unkompliziert ab. Kredit Magazin fasst für Sie die wichtigsten Punkte, wie sich ein Girokonto kündigen lässt, zusammen.
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Mit dem Umzug Ihres Girokontos zu einer neuen Bank müssen Sie Ihr altes Girokonto bei der vorigen Bank kündigen. Dabei sind Sie in der Regel nicht an Kündigungsfristen gebunden und können die Kündigung ohne Angabe von Gründen durchführen.
Viele Institute schränken dies nur ein für Geschäftsbeziehungen, für die entweder eine Laufzeit (z.B. Festgeld) oder abweichende Kündigungsregelungen vereinbart wurden. Schauen Sie sicherheitshalber jedoch entweder in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder aber fragen Sie direkt bei Ihrer Bank nach.
Auch wenn die meisten Banken eine formlose Kündigung sowohl per Brief, Fax oder E-Mail akzeptieren, ist es zu empfehlen, die Kündigung in Briefform an das Institut zu senden. Lassen Sie sich den Erhalt der Kündigung zudem von der Bank bestätigen.
Vor der Kündigung sollten Sie am besten noch einmal Ihre letzten Kontoauszüge ausdrucken. Sehen Sie sich zudem die Auszüge der letzten Monate noch einmal genau auf eventuell übersehene Buchungen und ähnliches durch.
Vergewissern Sie sich, dass Sie tatsächlich kein Geld mehr auf Ihrem alten Girokonto belassen haben. Führen Sie sonst schnellstmöglich eine letzte Überweisung auf Ihr neues Girokonto durch. Nun können Sie die Auflösung des Kontos beauftragen.
Gewöhnlich werden Sie von Ihrem alten Bankinstitut anschließend dazu aufgefordert, Ihre EC-/Maestro-Karte und gegebenenfalls Ihre Kreditkarte der Bank zurückzugeben. Bevor Sie der Bank die Karten überlassen, sollten Sie diese entwerten, d.h. unbrauchbar machen. Dazu können Sie die Karten mit einem Locher durchstanzen, den Magnetstreifen durchschneiden bzw. beschädigen oder in die Karte hinein schneiden.
Auch die Bankinstitute können eine Kündigung aussprechen. Unter Einhaltung einer angemessenen Kündigungsfrist, bei der berechtigte Interessen des Kunden berücksichtigt werden, kann die Bank sowohl einzelne Teile als auch die gesamten Geschäftsbeziehungen auflösen. Bei Kündigungen von laufenden Konten muss die Bank in der Regel mindestens eine Frist von sechs Wochen einhalten.
Kurz zusammengefasst:
- Vor der Kündigung letzte Kontoauszüge holen
- Alte Kontoauszüge auf übersehene Buchungen überprüfen
- Sicherstellen, dass kein Geld mehr auf dem alten Konto liegt, ggf. Überweisung auf neues Girokonto
- Kündigung im besten Fall per Brief an die Bank senden; Kündigungsbestätigung verlangen
- Bankkarte und Kreditkarte entwerten und an die Bank zurückgeben