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Haftungsausschluss bei Probefahrt

Eine eingehende Probefahrt mit Ihrem Wunschfahrzeug ist eine der wichtigsten Phasen beim Kauf eines Fahrzeuges - gleich nach der Suche nach dem passenden Autokredit. Abhängig davon, ob Sie das Fahrzeug von einer Privatperson oder einem Händler kaufen möchten, stellt sich die Frage nach der Haftung.

 

Ist der Verkäufer ein Händler, haften Sie bei einer Probefahrt nur, wenn Sie grob fahrlässig handeln. Bei einer Privatperson sieht das anders aus, hier haften Sie voll für etwaige Schäden bei der Probefahrt.

 

Um rechtliche Unklarheiten zu vermeiden, verwenden Sie am besten den "Haftungsausschluss bei Probefahrt".

 

Mit dieser Vereinbarung kann die Haftung des Kaufinteressenten bei einer Probefahrt begrenzt bzw. ausgeschlossen werden, so dass Ihre Autofinanzierung auf sicheren Füßen steht.

 

Der 'Haftungsausschluss' steht Ihnen hier auf Kredit Magazin als PDF-Dokument kostenlos zum Download zur Verfügung:

 

[ Haftungsausschluss.pdf ]

Haftungsausschluss bei Probefahrt
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Die hier zum kostenlosen Download zur Verfügung gestellten Dokumente wurden mit größtmöglicher Sorgfalt entwickelt. Kredit Magazin kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der angebotenen Informationen übernehmen.

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