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Immobilien-Ratgeber

Bauherr

Wer sich dafür entscheidet, den Bau seines Hauses selbst als Bauherr zu leiten, sollte sich gut darauf vorbereiten und sich infor- mieren, welche Aufgaben und Behörden- gänge auf ihn zukommen und welche Pflichten und Verantwortungen ihm obliegen. Kredit Magazin hat einige Tipps und Hinweise zusammengestellt, die für Bauherrn relevant sind. Der Bauherr ist nicht nur für Baufinanzierung, d.h. die Suche nach einem geeigneten Baukredit, verantwortlich, sondern ebenso für die gesamte Durchführung des Bauvorhabens. Da sich der Ablauf eines solchen Unterfangens sehr individuell gestaltet, hat die Übersicht lediglich beispielhaften Charakter. In jedem Fall sollten Sie sich bei den örtlichen Ämtern erkundigen, welche Unterlagen Sie für die einzelnen Schritte benötigen. Eine praktische Hilfestellung bietet dabei das Internet, über das Sie viele der erforderlichen Formulare bei den zuständigen Behörden im Vorfeld herunterladen können.

 

Grundstückskauf

Vor dem Bau des Hauses steht der Kauf eines passenden Grundstücks. Bei der Auswahl sollten Sie nicht nur bewerten, wie weit das Grundstück Ihren persönlichen Vorstellungen genügt (Lage und Infrastruktur, Entfernung zum Arbeitsplatz, Anbindung an das Verkehrssystem), sondern auch auf etwaige Besonderheiten des Baugrundes achten. So kann die Tragfähigkeit des Baugrundes durch unzureichend verdichtete oder Wasser führende Schichten beeinträch- tigt werden oder umgekehrt massives Felsgestein im Boden die Gründung behindern. Informieren Sie sich außerdem, ob Ihr Grundstück früher industriell genutzt wurde und eventuell Altlasten aufweist. Denn die Kosten für die Bereinigung eines verseuchten Grundstücks steigen leicht in sechsstellige Höhen, und selbst wenn Sie die Verseuchung nicht verursacht haben, sind Sie als Eigentümer verpflichtet, die Sanierungskosten zu tragen. Aus diesem Grund sollten Sie ein Baugrundgutachten erstellen lassen und das Altlastenverzeichnis auf dem örtlichen Umweltamt einsehen.

 

Bauherrenpflichten und Versicherungen

Der Bauherr ist nicht nur für die Baufinanzierung, die Vorbereitung der Baustelle und den reibungslosen Ablauf der Baumaßnahmen zuständig, sondern auch für die Sicherheit auf der Baustelle, und das über die gesamte Zeit des Bauverlaufs. Man spricht hierbei vom Bauherrenhaftungsrisiko. An erster Stelle steht daher der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung. Diese deckt sämtliche Schäden und Verletzungen Dritter ab, für die der Bauherr haftbar gemacht werden kann. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist per Gesetz vorgeschrie- ben und Vorraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung. Wenn Sie allerdings planen, bestimmte Arbeiten auf der Baustelle in Eigenleistung zu erbringen und dafür ggf. Bauhelfer aus dem Freundes- oder Bekanntenkreis zu beschäftigen, so benötigen Sie zusätzlich eine spezielle Privathaftpflichtversicherung, die Eigenleistungen bis zu einer festgelegten Bausumme abdeckt.

 

Bauantrag

Bevor der Bau beginnen kann, benötigen Sie eine offizielle Baugenehmigung. Diese wird von der Bauaufsichtsbehörde nach Stellung eines Bauantrags erteilt. Hierzu muss der Formularvordruck ausgefüllt und sowohl vom Bauherrn als auch vom vorlageberechtigten Verfasser des Bauentwurfs (Architekt, Bauingenieur) unterzeichnet werden. Darüber hinaus benötigen Sie für die Antragstellung eine Reihe weiterer Unterlagen, darunter eine genaue Baubeschreibung sowie eine Bauzeichnung, einen amtlichen Lageplan, den Sie auf dem Katasteramt erhalten, Berechnungen des umbauten Raumes und der Nutz- und Wohnfläche, Angaben zur Standsicherheit und zu Wärme- und Schallschutz. Zu guter Letzt müssen Sie als Bauherr auch den Nach- weis einer Bauherrenhaftpflicht erbringen. Nachdem die Bauaufsichts- behörde den Bauantrag geprüft und für gesetzlich vereinbar befunden hat, erteilt sie sie Baugenehmigung, die vom Bauherrn jederzeit auf der Baustelle mitzuführen ist. Dennoch berechtigt die erteilte Baugenehmigung nicht dazu, den Bau nach Lust und Laune zu beginnen: Die Einrichtung der Baustelle muss zwei Wochen vorher bei der Bauaufsichtsbehörde per Formblatt angezeigt werden.

 

Bauhelfer

Kommen bei Ihrem Bauvorhaben Privatpersonen als Bauhelfer zum Einsatz, so müssen Sie diese vorher ordnungsgemäß bei der Bau-Berufsgenossenschaft anmelden. Auch eine separate Versicherung über die einfache Bauherrenhaftpflicht hinaus ist in diesem Fall erforderlich.

 

Abnahme

Die amtliche Abnahme markiert das Ende der einzelnen Bauphasen. Nicht erst nach Abschluss der Bauarbeiten, son vorher ist eine Abnahme vorgeschrieben. So muss bei Stahlbetonarbeiten eine gesonderte Bewehrungsabnahme vorgenommen werden. Sobald der Rohbau fertig gestellt ist, muss dies dem Bauaufsichtsamt durch eine entsprechende Anzeige mitgeteilt werden, damit die amtliche Abnahme des Rohbaus erfolgen kann. Gleichermaßen ist auch der Abschluss der Bauarbeiten rechtzeitig durch eine Fertigstellungsanzeige publik zu machen. Anschließend wird die Endabnahme durchgeführt, zu der der Bauherr gemäß § 640 BGB verpflichtet ist. Entsprechend kann die Endabnahme auch erzwungen werden – sofern ein Gutachter bestätigt, dass das Gebäude vollständig und einwandfrei errichtet wurde. Die Endabnahme markiert das Ende der Gewährleistungsfrist; mit ihr geht die Beweislast an den Bauherrn über. Das ist insofern von großer Bedeutung, als der Anspruch des Bauherrn auf Ausbesserung etwaiger Mängel am Bauwerk oder die Erledigung noch ausstehender Arbeiten verloren gehen kann, wenn diese nicht in einem Abnahmeprotokoll genau festgehalten werden. Die Abgas- sowie die Feuerungsanlage werden in einem gesonderten Verfahren vom zuständigen Bezirks- schornsteinfeger abgenommen. Nach der Endabnahme erfolgt schließlich die katastermäßige Vermessung des neuen Gebäudes. Wurde keine amtliche Abnahme durchgeführt, gilt spätestens der Einzug in die fertig gestellte Immobilie als stillschweigende Abnahme.

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