Fertighaus
Ein Fertighaus ist ein Haus, das in vorgefertigten Einzelteilen geliefert und anschließend montiert wird. Die Übergabe erfolgt beim Fertighaus entweder schlüsselfertig oder als so genanntes Ausbauhaus, bei dem der Käufer bestimmte Arbeiten in Eigenleistung erbringt. Möglich ist auch die einfache Lieferung der Einzelmodule, die der Bauherr dann in eigener Verantwortung montiert. Die Baufinanzierung verläuft bei einem Fertighaus genauso wie bei einem Hausbau, den Sie als Bauherr selbst leiten: Sobald Sie einen passenden Kredit gefunden haben, sichern Sie ihn durch eine Beleihung der Immobilie – bei einem Fertighaus ist dabei allerdings Voraussetzung, dass das Haus fest mit Grund und Boden verbunden ist. Was es bei einem Fertighaus beachten gilt, erfahren Sie hier bei Kredit Magazin.
Ein Fertighaus auswählen
Bevor Sie sich für ein Fertighaus entscheiden, besichtigen Sie unbedingt entsprechende Musterobjekte und lassen Sie sich über die Einzelheiten aufklären. Das gilt besonders für die technischen Anlagen, die in jedem Fall ein gültiges Prüfsiegel aufweisen sollten. Erkundigen Sie sich, ob auch nachträgliche Aus- oder Umbauten möglich sind. Zwar sind Fertighäuser heutzutage keine einheitliche Fließbandware mehr, doch da das Fertighaus aus vorgefertigten Teilen besteht, kann die Konstruktion selten Rücksicht auf die individuellen Besonderheiten des Baugrundstücks nehmen (etwa die Ausrichtung nach dem Sonnenstand o. ä.). Prüfen Sie darum nachhaltig, inwieweit sich ein Fertighausmodell für Ihr Grundstück eignet. Bedenken Sie jedoch zugleich, dass Sonderwünsche zusätzliche Kosten verursachen und sich Ihre Baufinanzierung dadurch erheblich verteuern kann.
Vertragliche Details
Sie haben sich für ein Fertighaus entschieden, Ihre Baufinanzierung steht, nun geht es daran, den Vertrag zu schließen. Viele Lieferfirmen von Fertighäusern verlangen eine schriftliche Zahlungsgarantie der Bank. Diese erhalten Sie gegen eine Gebühr bei Ihrem Baufinanzierer. Vor Vertragsschluss empfiehlt es sich, die einzelnen Bauteile und ihre Qualität genau festzulegen. Auch hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten gibt es einiges zu beachten. Am besten vereinbaren Sie einen Fest- preis, da Sie im Falle von Verzögerungen beim Bau ansonsten unter Umständen draufzahlen und sich Ihr Bauvorhaben unerwartet verteuert. Verlangen Sie außerdem eine Zusicherung, dass man Sie im Reklamationsfall bei der Ausbesserung unterstützt und fachkundig betreut. Beachten Sie, dass es sich bei einem Vertrag für ein Ausbauhaus oder ein schlüsselfertig geliefertes Haus um einen Werk- und nicht einen Kaufvertrag handelt. Das ist entscheidend, da die Gewährleistungsfrist beim Werkvertrag fünf Jahre statt nur ein Jahr beträgt.
Ausbauhaus
Das Ausbauhaus stellt insofern einen Sonderfall dar, als hier bestimm- te Arbeiten in Eigenleistung erbracht werden müssen. So wird das Ausbauhaus als wärmegedämmtes und regendichtes Haus geliefert, das auf die vorhandene Kellerdecke montiert wird. Die Gründung des Gebäudes und das termingerechte Erstellen der Kellerdecke bleiben dabei in der Verantwortung des Bauherrn. Auch der Ausbau des Dachgeschosses oder anderer Teile können beim Ausbauhaus – je nach Vereinbarung – vom Bauherrn übernommen werden, um Kosten zu sparen. Hier ist es beim Vertragsschluss unabdingbar, dass der Lieferumfang der vorgefertigten Teile genau bestimmt wird. Sobald die Lieferung erfolgt ist, sollten Sie Ihr Ausbauhaus unbedingt auf Vollständigkeit und auf die vereinbarte Qualität der Baumodule prüfen!