Fertighaus
Von einem Fertighaus spricht man, wenn die Immobilie in vorgefertigten Bauteilen ange- liefert vor Ort montiert und dann schlüssel- fertig übergeben wird. Alternativ kann die Montage auch durch den Käufer erfolgen, – entweder komplett oder zu Teilen bei einem Ausbauhaus – allerdings tritt der Käufer damit als Bauherr in eigener Verantwortung auf. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Bereich Tipps zum Hausbau. Auch bei einem Fertighaus läuft die Immobilienfinanzierung nach dem bewährten Muster ab: Der Kredit wird durch Beleihung der Immobilie abgesichert – vorausgesetzt, das Fertighaus ist fest mit Grund und Boden verbunden. Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihren Immobilienkredit für die Anschaffung eines Fertighauses einzusetzen, finden Sie hier hilfreiche Tipps und Hinweise.
Das richtige Fertighaus
Begehen Sie in jedem Fall einige Musterexemplare des Fertighaus Anbieters, bevor Sie sich konkret für ein Modell entscheiden. Lassen Sie sich Details und etwaige Besonderheiten erläutern, insbesondere die technischen Anlagen des Hauses. Überzeugen Sie sich auch davon, dass die Prüfsiegel gültig und aktuell sind. Falls Sie spätere Aus- oder Umbauten für Ihr Fertighaus planen, sollten Sie sich unbedingt bei der Musterbesichtigung erkundigen, inwieweit solche nachträglichen Baumaßnahmen möglich sind. Obwohl ein Fertighaus heute keine Standardware vom Fließband mehr sein muss, kann es als in sich geschlossene Konstruktion keinerlei Rücksicht auf Lage und Schnitt Ihres Grundstücks nehmen. Insofern sollten Sie mit dem Anbieter genau vorab klären, ob das gewünschte Fertighaus für Ihr Baugrund- stück geeignet ist. Denn besondere Wünsche oder Abweichungen vom vorgegebenen Plan können die Kosten Ihrer Immobilienfinanzierung in die Höhe treiben.
Vertragsabschluss
Wenn Ihre Immobilienfinanzierung steht und Sie sich für ein Fertighaus- modell entschieden haben, steht dem Vertragsabschluss nichts mehr im Wege. Auch wenn Sie lediglich als Immobilienkäufer auftreten, gilt es zu beachten, dass es sich bei dem Vertrag für Ihr Fertighaus nicht um einen Kaufvertrag handelt, sondern um einen Werkvertrag. Das ist insofern von Bedeutung, als die Gewährleistungsfrist damit nicht bloß ein Jahr, sondern ganze fünf Jahre beträgt. Für den Abschluss des Vertrags benötigen Sie unter Umständen eine Bescheinigung der Bank über die Zahlung der Immobilienkredit Summe, weil einige Lieferfirmen für Fertighäuser eine solche Garantie verlangen. Sie ist gegen Gebühr bei Ihrem Baufinanzierer erhältlich. Bevor Sie den Vertrag unterzeichnen, sollten Sie die einzelnen Baumodule hinsichtlich Qualität und Umfang genau festlegen. Auch empfiehlt es sich, auf einem Festpreis zu bestehen, damit Sie nicht bei etwaigen Verzögerungen bei Lieferung oder Montage draufzahlen. Darüber hinaus sollten Sie sich schriftlich zusichern lassen, dass man Sie bei Ausbesserungen im Falle einer Reklamation unterstützt und fachkundig berät.