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Makler

Leistungen und Kosten eines Maklers

Hauskauf Makler

Ein Großteil der Veräußerungsgeschäfte bei Immobilien wird heutzutage über einen Makler abgewickelt. Wer sich also zum Hauskauf oder Wohnungskauf entschließt, wird ohnehin mit einem Makler zu tun bekommen. Denn auch wer die Immobiliensuche eigenständig durchführt, stößt in den allermeisten Fällen auf vermakelte Objekte.

In diesen Fällen führt der Makler auch die Vertragsverhandlungen für seinen Kunden. Man spricht dabei von einem Vermittlungsmakler - im Gegensatz zu einem reinen Nachweismakler, der seinen Kunden lediglich Angebote für Immobilien unterbreitet.

Ein solcher Makler sieht sich an Ihrer Stelle nach geeigneten Objekten um und sollte dabei immer Ihre persönlichen Wünsche und Anforderungen berücksichtigen.

Wie Sie einen seriösen Makler erkennen und was dieser leisten sollte, erfahren Sie im Folgenden bei Kredit Magazin.

 

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Was ein Makler leisten sollte

Im Immobiliengewerbe wechseln täglich sechs- bis siebenstellige Summen den Besitzer - ein Umstand, der natürlich auch windige Geschäftemacher auf den Plan ruft. Prüfen Sie darum die Seriosität eines Maklers, bevor Sie auf sein Immobilienangebot eingehen.

Ein gutes Indiz für die Qualität eines Maklers ist etwa eine Mitgliedschaft im Berufsverband, dem Immobilienverband Deutschland (IVD), da so zumindest sichergestellt ist, dass es sich nicht um einen Gelegenheitsmakler handelt.

Bitten Sie auf jeden Fall um Referenzen, vielleicht sogar um Kontakte zu früheren Kunden, um sich seine Glaubwürdigkeit bestätigen zu lassen. Wie ernst ein Makler seine Tätigkeit nimmt, erkennen Sie auch daran, wie umfangreich die Angebote der einzelnen Immobilien sind, die er Ihnen vorlegt.

Ein Exposé sollte zum Beispiel genaue Auskunft über Lage, Größe und Nutzungsmöglichkeit des Grundstücks geben, über das Alter, die Ausstattung und den Zustand der Bebauung, über bestehende Wohn- und Nutzflächen, etwaige bestehende Belastungen und Vorbesitzer.

Selbstverständlich sind auch Bilder und Grundrisse des Objekts sowie die Kontaktdaten des Verkäufers. Und zu guter Letzt sollte es natürlich den Kaufpreis ausweisen. Prüfen Sie darum jedes Exposé sorgfältig, bevor Sie einen Vertrag unterzeichnen.

 

Maklerkosten

Auch aus Sicht der Immobilienfinanzierung spielt der Makler eine Rolle, denn für seine Leistungen erhebt er stets eine Gebühr.

Kommt es aufgrund der Vermittlung eines Maklers zu einem Kaufvertrag, - und sei es nur, dass der Makler auf das entsprechende Objekt hingewiesen hat - so hat der Makler laut §625 BGB Anspruch auf Provision, auch Maklercourtage genannt. Ihre Höhe orientiert sich stets am vereinbarten Kaufpreis der Immobilie, beträgt jedoch mindestens 3,48 %.

Die Maklerprovision zählt zu den Kaufkosten und sollte bei der Planung jeder Immobilienfinanzierung berücksichtigt werden. Eine Auflistung der anfallenden Kosten finden Sie unter Checkliste Kaufkosten.

Sollte der Makler die Courtage schwarz verlangen, so ist Vorsicht angebracht: Ein solches Vorgehen verstößt nicht nur gegen das Gesetz, sondern macht der Maklervertrag rechtsungültig. Kommt also der Kauf aus irgendeinem Grund nicht zustande, haben Sie nichts gegen den Makler in der Hand, und das Geld ist dann meist weg.

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