Maximaler Kaufpreis
Aus Ihrer monatlichen Belastbarkeit und dem verfügbaren Eigenkapital ergibt sich der Höchstbetrag, den Sie als Immobilienkredit aufnehmen können. Zur Berechnung benötigen Sie lediglich die folgende Formel:
Max. Immobilienkredit = | | Monatliche Belastbarkeit * 100 * 12 Monate |
Zinssatz + Tilgung |
Zu dem so errechneten maximalen Kredit Betrag addieren Sie nun das verfügbare Eigenkapital hinzu. So ergibt sich der Höchstbetrag Ihrer Immobilienfinanzierung.
Beispiel |
Monatliche Belastbarkeit: | | 750 € |
Eigenkapital: | | 60.000 € |
Nominalzins: | | 4,0 % |
Tilgung: | | 2,0 % |
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Max. Immobilienkredit: | | 60.000 € * 1200 | | = 150.000 € |
6,0 % |
Finanzierbarer Höchstbetrag: | | 150.000 € + 60.000 € = 210.000 € |
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Dieser finanzierbare Höchstbetrag stellt die Obergrenze Ihrer Immobilienfinanzierung dar. Jedoch ist er höher als der Preis,
den Sie für Ihre Immobilie ausgeben können. Denn da auch die Immobilienfinanzierung Kosten verursacht, müssen Sie diese
zunächst vom finanzierbaren Höchstbetrag abziehen:

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Wertermittlungsgebühren: | | 1,0 % des Immobilienkredits |
Grundschuldbestellung: | | 0,5 % des Immobilienkredits |
Durch unvorhergesehene Geschehnisse können die Kosten ungewollt in die Höhe schnellen. Darum sollten Sie sich in jedem Fall einen ausreichenden Sicherheitspuffer anlegen. Kredit Magazin empfiehlt Ihnen, noch mindestens 5,0 % des Immobilienkredits vom finanzier- baren Höchstbetrag abzuziehen. So verfügen Sie stets über genügend Mittel für Ihre Immobilienfinanzierung und sind auf unerwartete Ereignisse vorbereitet.
Nachdem Sie auf diese Weise den Bruttopreis Ihrer Immobilie errechnet haben, müssen weitere Nebenkosten abgezogen werden:

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Maklercourtage: | | 3,48 % der Objektkosten |
Notar-/Grundbuchgebühren: | | 1,5 % der Objektkosten |
Grunderwerbsteuer: | | 3,5 % der Objektkosten |
Da sich diese Prozentangaben bereits auf den maximalen Kaufpreis beziehen, also einen Betrag, den Sie noch nicht kennen, verwenden Sie zur Berechnung einfach die folgende Formel:
Max. Kaufpreis = | | Bruttopreis * 100 |
100 + 3,48 + 3,5 + 1,5 |
Nun kennen Sie den Höchstbetrag, den Sie im Rahmen Ihrer Immobilienfinanzierung für Ihr neues Haus oder Ihre neue Wohnung ausgeben können. Natürlich können beim Hauskauf noch weitere Kosten entstehen, denen Sie bei der Planung Ihrer Immobilienfinanzierung Rechnung tragen müssen, etwa Kosten, die durch Umzug und Einrichtung entstehen. Zur besseren Übersicht verwenden Sie bitte die Checkliste Kaufkosten.
Beispiel |
Finanzierbarer Höchstbetrag: | | 210.000 € |
Wertermittlungsgebühren: | | 2.100 € |
Grundschuldbestellung: | | 1.050 € |
Sicherheitsabschlag: | | 10.500 € |
Bruttopreis: | | 196.350 € |
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Max. Kaufpreis: | | 196.350 * 100 | | = 180.001 € |
108,48 |
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