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Kauf des Fahrzeuges

Wenn Sie den passenden Autokredit gefunden haben und nach eingehender Prüfung des Fahrzeugs zu dem Schluss gekommen sind, dass Sie es erwerben möchten, empfehlen wir Ihnen, noch kurz einen Blick auf folgende Aufstellung zu werfen:

 

Kauf von Händler oder Privat

Sofern Sie im Rahmen Ihrer Autofinanzierung einen Gebrauchtwagen kaufen möchten, sollten Sie unterschiedliche Dinge beachten - je nachdem, ob SIe das Fahrzeug von einer Privatperson oder einem Händler kaufen.

 

Privatperson

Wenn Sie Ihren Kredit einsetzen, um ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, zahlen Sie meist einen geringeren Preis als beim Kauf von einem Händler. Jedoch haben Sie bei einem Kauf von Privat nicht die Möglichkeit, nach dem Kauf des Fahrzeuges noch Mängel in Rechnung zu stellen.

 

Generell empfiehlt es sich, beim Kauf von Privat immer einen Experten dabei zu haben, der das Fahrzeug intensiv unter die Lupe nimmt.

 

Händler

Bei einem Kauf von einem Händler ist das Risiko erfahrungsgemäß geringer als beim Kauf von einer Privatperson, wobei es natürlich hier auch schwarze Schafe gibt. Sie bekommen meist einen umfassenden Service, das Fahrzeug wird durch den Händler geprüft, Sie können es genau begutachten und eine Probefahrt durchführen.

 

Wenn Sie einen Wagen von einem Händler kaufen, ist dieser laut Gesetz seit 2002 zu einer Gewährleistung von mindestens einem Jahr verpflichtet. Ausgeschlossen werden können jedoch Mängel, die dem Käufer des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt sind.

 

Kaufvertrag

Beim Kauf eines Autos handelt es sich meist um eine Entscheidung von großer finanzieller Bedeutung. Um sicher zu sein, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft, sollten Sie auf jeden Fall immer einen geprüften Standard-Kaufvertrag verwenden.

 

Im Kaufvertrag werden schriftlich die wichtigsten Punkte des Fahrzeugkaufs festgehalten. Folgende Bestandteile sind dabei meist im Kaufvertrag enthalten: - Wesentliche Angaben über das Fahrzeug

- Verkäufer (Name, Anschrift, Telefonnummer)

- Käufer

- Unfallschäden

- Austauschmotor

- EU-Importfahrzeug

 

Beim Kauf von einem Händler legt Ihnen dieser meist einen seiner Kaufverträge vor. In dem Fall sollten Sie auf jeden Fall das Kleingedruckte genau studieren.

 

Auch sollten Sie bei einem sehr attraktiven Angebot den Vertrag nicht sofort unterschreiben. Nehmen Sie ihn lieber mit nach Hause und denken Sie in Ruhe darüber nach. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten.

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