Kauf des Fahrzeuges
Letzte Schritte bis zum Kfz-Erwerb
Sie haben den passenden Autokredit zur Finanzierung Ihres Wunschautos gefunden? Und Sie sind nach eingehender Prüfung des Fahrzeuges zu dem Schluss gekommen, dass Sie es erwerben möchten?
Dann empfiehlt Ihnen Kredit Magazin, einen kurzen Blick auf folgende Aufstellung zu werfen. Denn hier erhalten Sie hilfreiche Informationen zu den unterschiedlichen Bedingungen eines Privat- gegenüber eines Händlerkaufes, auch in Bezug auf die Besonderheiten im Kaufvertrag.
Tipps zum Autokauf - Zusammenfassung Kauftipps
Vorbereitung Autokauf - Preisvergleich und Testberichte
Prüfung des Fahrzeuges - Probefahrt und Autocheck
Kauf von Händler oder Privat
Sofern Sie im Rahmen Ihrer Autofinanzierung einen Gebrauchtwagen kaufen möchten, sollten Sie unterschiedliche Dinge beachten - je nachdem, ob Sie das Fahrzeug von einer Privatperson oder einem Händler kaufen.
Privatperson
Wenn Sie Ihren Kredit einsetzen, um ein Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, zahlen Sie meist einen geringeren Preis als beim Kauf von einem Händler. Jedoch haben Sie bei einem Kauf von Privat nicht die Möglichkeit, nach dem Kauf des Fahrzeuges noch Mängel in Rechnung zu stellen.
Generell empfiehlt es sich, beim Kauf von Privat immer einen Experten dabei zu haben, der das Fahrzeug genauestens unter die Lupe nimmt.
Händler
Bei einem Kauf von einem Händler ist das Risiko erfahrungsgemäß geringer als beim Kauf von einer Privatperson, wobei es natürlich hier auch schwarze Schafe gibt.
Sie bekommen meist einen umfassenden Service, das Fahrzeug wird durch den Händler geprüft, Sie können es genau begutachten und eine Probefahrt durchführen.
Wenn Sie einen Wagen von einem Händler kaufen, ist dieser laut Gesetz seit 2002 zu einer Gewährleistung von mindestens einem Jahr verpflichtet.
Ausgeschlossen werden können jedoch Mängel, die dem Käufer des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bekannt sind.
Kaufvertrag
Beim Kauf eines Autos handelt es sich meist um eine Entscheidung von großer finanzieller Bedeutung. Um sicher zu sein, dass alles rechtlich einwandfrei abläuft, sollten Sie auf jeden Fall immer einen geprüften Standard-Kaufvertrag verwenden.
Im Kaufvertrag werden schriftlich die wichtigsten Punkte des Fahrzeugkaufs festgehalten.
Folgende Bestandteile sind dabei meist im Kaufvertrag enthalten:
- Wesentliche Angaben über das Fahrzeug
- Verkäufer (Name, Anschrift, Telefonnummer)
- Käufer
- Unfallschäden
- Austauschmotor
- EU-Importfahrzeug
Beim Kauf von einem Händler legt Ihnen dieser meist einen seiner Kaufverträge vor. In dem Fall sollten Sie auf jeden Fall das Kleingedruckte genau studieren.
Auch sollten Sie bei einem sehr attraktiven Angebot den Vertrag nicht sofort unterschreiben. Nehmen Sie ihn lieber mit nach Hause und denken Sie in Ruhe darüber nach. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt einzuschalten.