Verbraucherschutz-Information
Bearbeitungsgebühr vor Abschluss
Hin und wieder trifft man im Internet auf Angebote, die dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr oder andere Kosten in Rechnung stellen, bevor der Kredit durch den Anbieter überhaupt bearbeitet und genehmigt wurde.
In Normalfall sollte die Bearbeitungsgebühr erst im Nachhinein fällig werden und nicht bereits im Vorfeld verlangt werden. Dagegen wird Kunden von zwielichtigen Anbietern teilweise sogar deutlich gemacht, dass der Kreditantrag ohne Zahlung nicht geprüft bzw. bearbeitet wird. Diese Gebühr muss der Kunde dann außerdem direkt an den Kreditgeber zahlen.
Ein solches Vorgehen sollte Sie stutzig machen, denn es zeigt Ihnen deutlich, dass es sich in diesem Fall wohl eher um ein zweifelhaftes Angebot handelt. Gehen Sie darauf nicht ein, sonst haben Sie am Ende für eine Leistung Geld gezahlt, die Sie gar nicht erhalten werden.
Sie haben durch die Zahlung keinen Anspruch auf eine Kredit Vergabe, so dass trotz Zahlung der Gebühr Ihr beantragter Kredit durch den Anbieter nicht ausgezahlt werden muss. Die entrichtete Bearbeitungsgebühr ist in diesem Fall für Sie "verloren".