Im Rahmen des umfassenden Informationsangebots rund um Kredite und Darlehen möchte Kredit Magazin Ihnen auch einen kurzen Überblick über die rechtlichen Grundlagen geben. Hierzu bietet Ihnen Kredit Magazin einen Auszug der wichtigsten Paragraphen aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch und der Preisangabenverordnung.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Das Bürgerliche Gesetzbuch teilt sich in fünf verschiedene Bücher / Kapitel: - Buch 1: Allgemeiner Teil (§§ 1-240) - Buch 2: Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241-853) - Buch 3: Sachenrecht (§§ 854-1296) - Buch 4: Familienrecht (§§ 1297-1921) - Buch 5: Erbrecht (§§ 1922-2385)
Folgende Paragraphen aus dem Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse - sind für die Kredit Gewährung relevant:
Die Gesetzestexte wurden mit größtmöglicher Sorgfalt recherchiert. Kredit Magazin kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit der angebotenen Informationen übernehmen.