Ausfallbürgschaft

 

Bei der Ausfallbürgschaft handelt es sich um eine spezielle Form der Bürgschaft. Bei dieser kann der Bürge erst dann durch den Gläubiger in Anspruch genommen werden, wenn dieser nachweist, dass der Schuldner leistungsunfähig ist (durch erfolglose Zwangsvoll- streckung).

 

Der Bürge muss somit nur für einen endgültigen Ausfall einstehen.

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