Bankgeheimnis
Unter dem Bankgeheimnis versteht man die Pflicht der Bank, über Kunden und deren Bankgeschäfte Stillschweigen zu bewahren und keine Auskünfte zu geben. Darunter fallen die Geheimhaltungspflicht und das Auskunftsverweigerungsrecht der Bank.
Mit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit“ am 1. April 2005 hat das Bankgeheimnis jedoch stark an Schlagkraft verloren. So können Finanzbeamte seit diesem Zeitpunkt schon bei leisen Zweifeln Kontostand und Geldbewegungen ohne richterlichen Erlass kontrollieren.