•  

Bürgschaft

 

Vertragliche Vereinbarung, in der sich eine Person gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten (Schuldner) einzustehen.

 

Durch den Abschluss einer Bürgschaft will sich der Gläubiger gegen die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners absichern. Vergleiche hierzu auch Kreditbürgschaft.

  Weiter zu: [  Darlehen ]
  Zurück zu: [  Bruttokreditbetrag ]
  Zur Übersichtsseite: [  Kredit-Lexikon ]
kreditvergleich
  Kreditbetrag Euro
  Kreditlaufzeit    
     

[x] Kredite für Selbstständige

[x] CarCredit