Gläubiger
Das Schuldrecht bezeichnet als Gläubiger eine Person, die aufgrund eines bestehenden Schuldverhältnisses (z.B. Kreditvertrag) berechtigt ist, von einer anderen Person – dem Schuldner – eine Leistung zu fordern.
Bei einer Kreditvergabe ist der Kreditgeber der Gläubiger und der Kreditnehmer der Schuldner. Der Kreditgeber hat Anspruch auf die Zahlung von Zinsen und die Rückzahlung des Kredites.