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Kapitaldienstfähigkeit

 

Von der Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers spricht man, wenn dieser in der Lage ist, die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) aus seinen laufenden Einkünften zu tätigen.

 

Vor jeder Kreditvergabe wird die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers anhand verschiedener Kriterien geprüft: Beschäftigungsverhältnis, Einnahmen/Ausgaben, frei verfügbares Einkommen.

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