Kapitaldienstfähigkeit
Von der Kapitaldienstfähigkeit eines Kreditnehmers spricht man, wenn dieser in der Lage ist, die zukünftigen Zins- und Tilgungszahlungen (Kapitaldienst) aus seinen laufenden Einkünften zu tätigen.
Vor jeder Kreditvergabe wird die Kapitaldienstfähigkeit des Kreditnehmers anhand verschiedener Kriterien geprüft: Beschäftigungsverhältnis, Einnahmen/Ausgaben, frei verfügbares Einkommen.