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Kreditabsicherung

 

Durch den Abschluss einer Versicherung - auch Restschuldversicherung genannt - kann sich der Kreditnehmer gegen folgende unvorhergesehene Ereignisse absichern: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.

 

Im Versicherungsfall übernimmt dann die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.

Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Arten der Restschuldversicherung, die den Kreditnehmer gegen verschiedene Ereignisse absichern. Folgende Optionen sind dabei denkbar:

 

„Komplett-Absicherung“

- Arbeitslosigkeit

- Arbeitsunfähigkeit

- Unfall (unfallbedingte Invalidität)

- Todesfall

 

„Standardabsicherung“

- Arbeitsunfähigkeit

- Unfall (unfallbedingte Invalidität)

- Todesfall

 

„Mindestabsicherung“

- Todesfall

 

Dabei kostet eine „Komplett-Absicherung“ erfahrungsgemäß mehr als eine reine „Mindestabsicherung“, die nur den Todesfall absichert.

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