Kreditabsicherung
Durch den Abschluss einer Versicherung - auch Restschuldversicherung genannt - kann sich der Kreditnehmer gegen folgende unvorhergesehene Ereignisse absichern: Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit.
Im Versicherungsfall übernimmt dann die Versicherung die Rückzahlung des Kredites.