Kreditfähigkeit
Die Fähigkeit, rechtsgültig einen Kreditvertrag abschließen zu können. Grundlage für die Burteilung der Kreditfähigkeit ist die Rechts- und Geschäftsfähigkeit.
Rechtsfähig sind alle natürlichen Personen mit Vollendung der Geburt. Geschäftsfähig sind grundsätzlich alle natürlichen Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Neben der Beurteilung der Kreditfähigkeit wird bei einer Kreditvergabe auch die Kreditwürdigkeit geprüft – die Fähigkeit und Bereitschaft eines Kreditnehmers, seinen Verpflichtungen nachzukommen.