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Kreditversicherung

 

Durch den Abschluss einer Versicherung - auch Restschuldversicherung genannt - kann sich der Kreditnehmer gegen unvorhergesehene Ereignisse in der Zukunft absichern.

 

Mögliche Risiken, gegen die sich der Kreditnehmer versichern kann, sind im Allgemeinen Todesfall, Unfall, Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die genaue Ausgestaltung der Versicherung unterscheidet sich dabei von Kreditinstitut zu Kreditinstitut.

 

Tritt während der Kreditlaufzeit der Versicherungsfall ein (z.B. Arbeitslosigkeit), so übernimmt die Restschuldversicherung die Rückzahlung des Kredites.

Je nach Anbieter gibt es unterschiedliche Arten der Restschuldversicherung, die den Kreditnehmer gegen verschiedene Ereignisse absichern. Folgende Optionen sind dabei denkbar:

 

„Komplett-Absicherung“

- Arbeitslosigkeit

- Arbeitsunfähigkeit

- Unfall (unfallbedingte Invalidität)

- Todesfall

 

„Standardabsicherung“

- Arbeitsunfähigkeit

- Unfall (unfallbedingte Invalidität)

- Todesfall

 

„Mindestabsicherung“

- Todesfall

 

Dabei kostet eine „Komplett-Absicherung“ erfahrungsgemäß mehr als eine reine „Mindestabsicherung“, die nur den Todesfall absichert.

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