Restschuldversicherung
Der Kreditnehmer kann sich durch die Vereinbarung einer Restschuldversicherung beim Abschluss seines Kreditvertrages gegen unvorhersehbare zukünftige Ereignisse absichern.
So kann sich der Kreditnehmer mit einer Restschuldversicherung gegen Arbeitslosigkeit, Arbeitsunfähigkeit, Unfall oder auch Todesfall versichern.
Falls der Versicherungsfall eintritt, übernimmt die Restschuldversicherung die Tilgung des Kredites, und der Kreditnehmer muss sich keine Sorgen mehr um die Rückzahlung selbst machen.