SCHUFA-Klausel
Voraussetzung für die Abfrage bzw. Meldung der Kundendaten an die SCHUFA ist die SCHUFA-Klausel. Mit ihrer Unterzeichnung im Kreditvertrag stimmt der Kreditnehmer der Weiterleitung seiner Daten zu.
Die SCHUFA-Klausel ist wichtiger Bestandteil des Kreditvertrages, ohne Zustimmung zu dieser Klausel ist bei den meisten Kreditinstituten keine Kreditvergabe möglich.