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SCHUFA-Meldung

 

Die Mitgliedsunternehmen (Kreditinstitute bzw. kreditgebende Unternehmen) der SCHUFA melden an die SCHUFA Zentrale verschiedene Geschäftstransaktionen, z.B. Eröffnung und Schließung von Girokonten, Ausgabe von Kreditkarten, Vergabe von Krediten oder auch Übernahme von Bürgschaften.

 

Bei einer Kreditvergabe werden z.B. Kredithöhe, der Zinssatz, die Laufzeit, bei einer Girokontoeröffnung die Eröffnung und die Höhe eines möglichen Dispositionskredites gemeldet.

 

An die SCHUFA werden jedoch nicht nur Geschäftstransaktionen im Allgemeinen gemeldet, sondern auch Negativvorkommnisse, wie z.B. Kündigungen wegen Ratenverzugs, Mahnbescheide, Scheckrück- gaben, Zahlungsverzuge oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

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