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Schuldner

 

Im Schuldrecht wird eine Person als Schuldner bezeichnet, wenn sie aufgrund eines Schuldverhältnisses verpflichtet ist, an den Gläubiger eine bestimmte Leistung zu erbringen.

 

Im Falle einer Kreditvergabe wird der Schuldner als Kreditnehmer und der Gläubiger als Kreditgeber zeichnet. Der Kreditnehmer bzw. Schuldner ist verpflichtet, Zinsen und Tilgung für den aufgenommenen Kredit zu bezahlen.

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