Haushaltspauschale

 

Bei der Kreditvergabe prüft das Kreditinstitut die sachliche bzw. finanzielle Bonität des Kreditnehmers. Grundlage dafür ist die Ermittlung des frei verfügbaren Einkommens.

 

Bei der Berechnung des frei verfügbaren Einkommens werden die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt. Dabei wird auf der Ausgabenseite für das Bestreiten des allgemeinen Lebensunterhaltes die Haushaltspauschale angesetzt.

 

Diese festgelegte Pauschale hängt von der Anzahl der Personen im Haushalt ab und wird für Aufwendungen für Lebensmittel, Versicherungen, Radio- & Fernsehgebühren, usw. angesetzt. Sie stellt einen Mindestsatz dar und variiert von Bank zu Bank.

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