Kreditvertrag
Schriftliche Vereinbarung über die Gewährung eines Kredites. Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geregelt.
Die wichtigsten Inhalte des Kreditvertrages sind: Kredithöhe, Zinsen, Kreditkosten, Kündigungsfristen oder auch Sicherheiten.
Erst mit der Unterschrift der beiden Vertragsparteien ist der Vertrag gültig. Meist akzeptiert der Kreditnehmer mit der Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kreditgewährenden Kreditinstitutes.