Kreditvertrag

 

Schriftliche Vereinbarung über die Gewährung eines Kredites. Im Kreditvertrag werden die Rechte und Pflichten zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber geregelt.

 

Die wichtigsten Inhalte des Kreditvertrages sind: Kredithöhe, Zinsen, Kreditkosten, Kündigungsfristen oder auch Sicherheiten.

 

Erst mit der Unterschrift der beiden Vertragsparteien ist der Vertrag gültig. Meist akzeptiert der Kreditnehmer mit der Unterzeichnung auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des kreditgewährenden Kreditinstitutes.

Ein Kreditvertrag enthält Vereinbarungen über:

- Art des Kredites
- Höhe
- Laufzeit
- Rückzahlung
- Kündigungsmöglichkeiten
- Konditionen / Kosten
- Gerichtsstand
- Anerkennung der AGB
- Sicherheiten

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