Wer gilt als Freiberufler?
Als Freiberufler gelten im Allgemeinen Selbständige, die einer freien unterrichtenden, künstlerischen, schriftstellerischen oder wissenschaftlichen Tätigkeit nachgehen.
Hierzu gehören Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Ingenieure, Architekten, beratende Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer, Buchrevisoren, Lotsen, Journalisten, Bildberichterstatter, Übersetzer, Dolmetscher und ähnliche Berufe.