Kredit-Magazin News vom 20.05.05 Eigenheimzulage auch beim Wohnungskauf für die Kinder
Erziehungsberechtigten steht auch Eigenheimförderung zu, wenn sie für ihre Kinder Wohneigentum kaufen. Voraussetzung ist allerdings, dass das gekaufte Objekt dem Nachwuchs gratis überlassen wird. Sollte dies nicht der Fall sein, gilt das Wohnobjekt nicht mehr als eigengenutzt. Wichtig dabei ist: Die Eigenheimzulage, die eventuell demnächst abgeschafft wird, steht jedem Partner zu.
Somit kann bei erneutem Wohnerwerb der Partner die Zulage bekommen, der zuvor noch nicht davon profitiert hat. Die unentgeltliche „Verwandtenregelung“ gilt sowohl für die Kinder, als auch für die in gerader Linie verwandten oder verschwägerten Angehörigen und Pflegeeltern und –kindern.