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Kredit-Magazin News vom 25.04.05
Eigenheimzulage fällt im Laufe des Jahres weg
Will man noch von der Eigenheimzulage profitieren, sollte sich beim Bau des Hauses beeilen. Angeblich soll die Staatshilfe noch diese Jahr abgeschafft werden. Der genaue Termin ist noch nicht bekannt. Vor dem Stichtag sollte der Bauantrag gestellt oder die Bauunterlagen beim zuständigen Bauamt eingereicht werden. Laut Uwe Rapolder, Geschäftsführer beim Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine, werde die derzeit geltende Förderung von acht Jahren auch dann gewährt, wenn Fertigstellung und Einzug erst nachdem Stichtag stattfinden würden. Wird man vom Staat durch die Eigenheimzulage gefördert, kann man diese auch als Tilgung gebrauchen.

 

Ein verheiratetes Paar mit zwei Kindern würde dann über acht Jahre verteilt 22.800 Euro erhalten. Wer jetzt ein Haus kaufen möchte, sollte den Antrag nach Einzug an das Finanzamt schicken. Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Eigenheimzulage sind: Das steuerlich begünstigte Objekt muss entgeltlich angeschafft oder hergestellt sein. Außerdem dürfen die Einkünfte des Antragsstellers im Jahr des Erwerbs und im Vorjahr zusammen den Betrag von 70.000 Euro bei Ledigen oder 140.000 Euro bei Verheirateten nicht überschreiten.  
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