Künftig ist für die Gründung einer GmbH nur noch ein Stammkapital von 10.000 Euro statt ursprünglich 25.000 Euro notwendig. Ein entsprechender Gesetzwurf wurde vom Justizministerium in Berlin vorgelegt.
Damit soll der deutsche Mittelstand gestärkt werden und Unternehmungsgründungen hauptsächlich im Dienstleistungsbereich gesenkt werden. Es wird versucht mit der Absenkung des Stammkapitals dem zunehmenden europäischen Wettbewerb gerecht zu werden. Zudem soll die Transparenz gegenüber Dritten gestärkt werden. So muss die Haftkapitalausschüttung der Gesellschaft künftig offen gelegt werden, indem die Höhe des Stammkapitals auf Geschäftsbriefen angegeben werden muss.
Gegen die missbräuchliche Verwendung der GmbH will die Bundesregierung mit einem zweiten Gesetz vorgehen. Es soll verhindert werden, dass Gesellschafter oder Geschäftsführer sich der Verantwortung durch fehlende Geschäftsführung der GmbH oder schlechte Erreichbarkeit in Deutschland entziehen.