Der Besitz einer Immobilie im Ausland, z.B. im sonnigen Süden, wird aus steuerlichen Gründen in Zukunft lukrativer. Nach einem aktuellen Gerichtbeschluss dürfen auch die Verluste bei der Einkunftsermittlung berücksichtigt werden.
Bisher durften die mit der Anschaffung und dem Unterhalt verbundenen Kosten der Vermieter nicht versteuert werden.
Lediglich die Gewinne aus der Immobilienvermietung wurden nach deutschem Steuerrecht versteuert. Dies widerspricht allerdings laut Europäischen Gerichtshof dem EU-Recht, der aus diesem Grund einen neuen Gerichtsbeschluss anstrengte.