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Kredit-Magazin News vom 12.12.06
Interhyp AG: Bauherren und Immobilienkäufer genießen größere Freiheiten

Für Bauherren und Immobilenkäufer hat das Jahr 2006 einen großen Vorteil mir sich gebracht: die so genannte Vorfälligkeitsentschädigung. Mit ihr ist es möglich, ein Baufinanzierungsdarlehen ohne teure Starfzahlung an die Bank zu kündigen. Hierbei gibt es zwei verschieden Varianten.

 

Variante 1: Ausstiegsoption bei Umzug und Härtefall

Ist die Ausstiegsoption an bestimmte Anlässe geknüpft, kann man sich besonders preiswert von der Vorfälligkeitsentschädigung befreien. "Gegen einen Einmalbetrag von 500 Euro sichert sich der Immobilienkäufer mit dem Vorfälligkeitsschutz das Recht, bei berufsbedingtem Umzug das Darlehen vorzeitig zu kündigen - jederzeit und ohne weitere Kosten befürchten zu müssen", erklärt Robert Haselsteiner, Gründer und Vorstand der Interhyp AG. Diese Möglichkeit gibt es auch bei Eintritt eines Härtefalls, wie beispielsweise Tod oder Arbeitslosigkeit, und ist mit der Umzugsabsicherung kombinierbar. Hierbei sind einmalig 300 Euro zu bezahlen.

 

Variante 2: Generelle Ausstiegsoption

Neben dem gezielten Vorfälligkeistschutz gibt es auch die Möglichkeit, den Kredit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Je nach Zeitpunkt der Kündigung kostet diese Option zwischen 0,2% und 0,57% Zinsaufschlag.

 

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