Vor dem Kauf einer Immobilie ist es für unverheiratete Paare notwendig, dass sie ihre Vermögens- und Rechtsverhältnisse klären um möglichem Ärger bei einer Trennung vorzubeugen. Wenn einer der beiden Partner mehr Eigenkapital beim Kauf eingesetzt hat oder einen Mehraufwand hatte, kann dieser die Mehrinvestition nicht einfach zurückverlangen. Durch Vorkaufsrechte kann man sein Zuhause zusätzlich sichern, falls einer der beiden seinen Anteil frühzeitig verkaufen möchte.
Beteiligt sich einer der beiden Partner an der Tilgung eines Darlehens, hat er sich durch seine Zahlungen keine rechtliche Stellung und erst recht kein Miteigentum erworben und könnte bei einer Trennung „leer“ ausgehen.
Wichtig ist zudem das Erbrecht. Sollte einer der beiden Partner sterben, treten zuerst seine Verwandten als Erben ein. Es sollte ein Testament gemacht werden, andererseits erhält der Partner nichts.