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Kredit-Magazin News vom 14.05.07
Vorfälligkeitsschutz der Interhyp gilt jetzt auch bei Scheidung

Bei einer Scheidung bleibt bei Existenz einer gemeinsamen Immobilie ihr Verkauf oft die einzige Lösung. Bei einer vorzeitigen Darlehensrückführung fällt dann nämlich eine Strafzahlung an die finanzierende Bank an.

 

Aus diesem Grund hat die Interhyp AG zusammen mit einem Bankhaus den Vorfälligkeitsschutz auch auf den Fall der Scheidung ausgeweitet. Durch eine Einmalgebühr von 500 Euro stellt die Interhyp diesen Schutz aus.

 

Im Falle einer Scheidung muss dann keine Vorfälligkeitssentschädigung gezahlt werden. Bislang galt dieser Schutz nur bei Tod, Arbeitslosigkeit und Erwerbsunfähigkeit.

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