Kredit-Magazin News vom 19.07.2008
Ab 2009 gilt neues Energie-Gesetz für Bauherren
Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, welches ab dem 1. Januar 2009 in Kraft tritt, sind Bauherren mit dem Stellen eines Bauantrags dazu verpflichtet, einen Teil der Wärme für ihre Immobilie aus erneuerbaren Energien zu gewinnen. Das Magazin Finanztest weist in seiner neuesten Ausgabe darauf hin, dass mit dem Gesetz der Einbau einer Solaranlage, Wärmepumpe oder Biomasseheizung beim Hausbau in der Regel verpflichtend sei. Solarkollektoren müssten dabei wenigstens 15 Prozent des gesamten Wärmebedarfs im Haus decken. Eine Holzpelletheizung oder eine Wärmepumpe sollte mindestens die Hälfte der benötigten Wärme erzeugen.
Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Bauherren nur, wenn sie beispielsweise den Haus-Energiebedarf durch eine effiziente Wärmedämmung um 15 Prozent unter die gesetzlichen Anforderungen senken. Gleiches gilt für den Anschluss des Hauses an ein Nah- oder Fernwärmenetz, dessen Energie von einer Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlage erzeugt wird.
Bauherren können zur Finanzierung ihrer Immobilie auf zinsgünstige Baukredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zurückgreifen. Die Förderbank des Bundes bietet vor allem für die Errichtung von Niedrigenergiehäusern sowie für bauliche Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs lukrative Kredit Konditionen. Auch wer auf Energie sparende Neubauten setzt, eine bestehende Immobilie energiegünstig sanieren möchte oder eine Photovoltaik-Anlage errichten will, kann sich über besonders niedrige Bauzinsen freuen.
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> Baufinanzierung - Hilfreiche Tipps zum Thema Baukredit
>> Baukredit Zins-Check - Der aktuelle Top-Zins für Baukredite
>> KfW Förderbank - Informationen zu Förderprogrammen der KfW