Ab dem 31. Oktober 2009 treten in Deutschland für den Zahlungsverkehr, Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen neue EU-Regelungen in Kraft. Die Kredit Banken versenden daher seit einigen Wochen Neufassungen der Geschäftsbedingungen an ihre Kunden. Für die Bankgeschäfte der Verbraucher bedeutet dies diverse Änderungen.
So können ab Ende Oktober beispielsweise fehlerhaft ausgefüllte Überweisungen, Kartenzahlungen oder Lastschriften mit dem Eingang bei der Bank nicht mehr korrigiert werden, sondern sind damit wirksam. Die Geldinstitute richten sich zudem bei beleghaften Überweisungen nur noch nach der Bankleitzahl und der Kontonummer, ein Abgleich des Empfängernamens wie bislang üblich wird nicht mehr durchgeführt.
Eine weitere Neuerung betrifft den Verlust der Bank- oder Kreditkarte. Laut der erweiterten EU-Richtlinien müssen Verbraucher ab November 2009 bei Schäden bis zu einer Höhe von 150 Euro mit einer Selbstbeteiligung haften. Dies trifft auch zu, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt. Viele Sparkassen und Banken haben jedoch bereits angekündigt, dass sie Kunden entgegen der gesetzlichen Regelung den vollen Schaden ersetzen werden. Lediglich bei grober Fahrlässigkeit muss der Kunde in jedem Fall für den ganzen Schaden aufkommen. Dies gilt sowohl für den Fall eines Kartenmissbrauchs als auch für das Online-Banking. bor
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