Von den Kreditnehmern wahrscheinlich eher unbemerkt, dafür jedoch für die Banken mit großen Umstellungen verbunden, tritt am Freitag dieser Woche das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft. Damit wird eine Vorgabe der EU entsprochen, nach der die Kredit Banken in der gesamten Europäischen Union die Angaben zu den von ihnen vergebenen Darlehen anpassen müssen. Ziel des Gesetzes ist es, Kredit-Angebote übersichtlicher und damit vergleichbarer zu machen. Damit soll es den Verbrauchern künftig auch möglich sein, Darlehen von Banken aus anderen europäischen Ländern zu beantragen.
Die bedeutendste Änderung, die die neue Verbraucherkreditlinie (VKR) ab dem 11. Juni für Kredite mit sich bringt, ist die Auszeichnung eines sogenannten Zwei-Drittel-Zinses, den mindestens zwei Drittel der Kreditnehmer tatsächlich von der Bank erhalten müssen. Das bedeutet, dass die Kredit Institute nicht mehr ausschließlich mit einem Niedrigzinssatz werben dürfen, den kaum ein Verbraucher erhält. Außerdem müssen in den angegebenen Effektivzinsen ab Freitag die Kosten einer Restschuldversicherung mit eingerechnet sein, es sei denn, die Bank kann nachweisen, dass die RSV für den Kredit nicht obligat ist.
Verbraucherschützer sehen das neue Gesetz dennoch als nicht weit genug gehend. So können Kunden nach der Verbraucherkreditrichtlinie zwar im Gegensatz zur bisherigen Situation ihren Kredit jederzeit, auch in Teilen, kündigen. Allerdings darf die Bank eine Entschädigung für den entgangenen Zinsgewinn verlangen, die jedoch nur einen Prozent der vorzeitig zurückgezahlten Darlehenssumme betragen darf. Folge der neuen Informationspflicht der Banken wird nach Ansicht von Verbraucherschützern außerdem sein, dass die Bankkunden durch die Institute noch mehr Informationsmaterial erhalten. sch
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> Verbraucherschutz - Bisherige gesetzliche Situation
>> Kreditrechner - Passenden Kredit über die Wunschrate finden
>> Privatkredit - Weitere Möglichkeiten der Kredit-Beantragung