Kredit-Magazin News vom 18.07.2009
Banken müssen auch über Einlagensicherung informieren
Banken müssen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) Kunden, die eine sichere Geldanlage verlangen, auf alle Risiken einer Anlage hinweisen. Das umfasst auch die Einlagensicherung der Kredit Banken, deren Höhe die Berater bei größeren Anlagesummen dem Kunden gegenüber deutlich mit angeben müssen. Kommen Berater dieser Pflicht nicht nach, können Kunden Schadensersatz verlangen.
In dem konkreten Fall hatten zwei Anleger gegen die im Jahr 2003 zahlungsunfähig gewordene Dresdner BFI-Bank geklagt. Das Institut gehörte nicht dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken an, so dass im Falle der Insolvenz pro Kunde lediglich die gesetzliche Mindestdeckung von 20.000 Euro erstattet wurde. Die Kläger hatten jedoch 81.000 bzw. 161.000 Euro bei der BFI Bank angelegt und durch die Insolvenz einen Großteil ihres Geldes verloren. Nach Aussage der Anleger waren sie durch den Bankberater nicht auf die niedrige Einlagensicherung hingewiesen worden, obwohl sie ausdrücklich eine sichere Geldanlage verlangt hatten.
Der BGH gab der Klage statt und hob damit ein Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden teilweise auf. Sucht ein Verbraucher eine sichere Geldanlage und äußert dies explizit gegenüber dem Berater, muss dieser auf das eingeschränkte Sicherungssystem der Bank im Fall einer Insolvenz hinweisen. Ein Institut muss in dem Fall sogar auf die Empfehlung eigener Produkte verzichten.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte die Klage der Anleger abgewiesen und muss nun nach den Vorgaben des BGH erneut über Schadenersatzansprüche der Kunden entscheiden. Durch die Musterklage der beiden Anleger können zudem weitere 80 Kunden der BFI-Bank auf ihre Ersatzforderungen bestehen. bor
Weiterführende Links und Informationen zum Thema
>> Einlagensicherung - Gesetzlicher Schutz für Geldanlagen
>> Tagesgeld als Geldanlage - Tagesgeld Vorteile und Nachteile
>> Schufa - Absicherung der Banken durch Scoring